Für junge Menschen und ihre Angehörigen

Für junge Menschen und ihre Angehörigen

Das Adalbert-Focken-Haus ist eine spezialisierte Jugendhilfeeinrichtung mit psychotherapeutischem Schwerpunkt, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von  14 bis Anfang 20 Jahren richtet. Unser Angebot ist auf junge Menschen mit psychiatrischen Auffälligkeiten wie Zwangserkrankungen, Angststörungen (z. B. Schulangst), Depressionen und Essstörungen ausgerichtet.

Eine stationäre Jugendhilfe in unserem Psychotherapieheim wird empfohlen, wenn ambulante oder klinisch-stationäre Maßnahmen keine ausreichende Verbesserung erzielen konnten. Oft sind die familiären Ressourcen erschöpft, und ein stabiles Zusammenleben scheint nicht mehr möglich.Nicht aufgenommen werden können junge Menschen mit psychotischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder dissozialen Auffälligkeiten.

Verknüpfung von Betreuung & Behandlung

Das Besondere an unserer Arbeitsweise ist die enge Verbindung von pädagogischer Betreuung und therapeutischer Behandlung. Durch eine strukturierte Umgebung und gezielte Förderung erhalten die jungen Menschen die Möglichkeit, psychische Stabilität zu erlangen, soziale Kompetenzen zu stärken und ihre persönliche Entwicklung aktiv zu gestalten.

Ziele unserer Arbeit

Unser Betreuungskonzept basiert auf individuell abgestimmten Maßnahmen, die darauf abzielen, den Jugendlichen eine nachhaltige Verbesserung ihrer Lebensqualität zu ermöglichen. Die wichtigsten Ziele umfassen:

  • Psychische Stabilisierung – Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Angststörungen, Depressionen und Zwangserkrankungen
  • Vermeidung langfristiger Klinikaufenthalte – Förderung von Eigenverantwortung und therapeutische Begleitung zur langfristigen Stabilisierung
  • Erwerb alltagspraktischer Fähigkeiten – Stärkung der Selbstständigkeit durch Unterstützung in Haushalt, Schule und Beruf
  • Erweiterung sozialer Kompetenzen – Förderung des Miteinanders und Verbesserung der Konfliktfähigkeit
  • Erlernen von Problemlösungsstrategien – Umgang mit schwierigen Situationen und bewusste Entscheidungsfindung
  • Stärkung von Selbstverantwortung und Selbstvertrauen – Motivation zur aktiven Mitgestaltung der eigenen Entwicklung
  • Entwicklung von Freizeitinteressen – Entdecken und Fördern persönlicher Talente und Hobbys
  • Schulische und berufliche Integration – Begleitung bei der Rückkehr in eine schulische oder berufliche Ausbildung
  • Reintegration in die Familie oder Verselbstständigung – Unterstützung bei der Rückkehr ins familiäre Umfeld oder Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben

Unser integrativer Ansatz verbindet strukturierte Betreuung, therapeutische Unterstützung und alltagsnahe Förderung, um den Jugendlichen eine bestmögliche Grundlage für ihre persönliche Weiterentwicklung zu bieten.

In der Regel übernimmt das zuständige Jugendamt die erste Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung. Wir empfehlen, zunächst eine schriftliche Anfrage per E-Mail zu stellen, um offene Fragen zu klären. Nach Sichtung der Unterlagen wird ein gemeinsames Erstgespräch vereinbart. An diesem Gespräch nehmen teil:

  • Der junge Mensch selbst
  • Die Familie bzw. Erziehungsberechtigten
  • Eine Vertretung des Jugendamtes
  • Falls möglich: der vorbehandelnde Therapeut/die vorbehandelnde Therapeutin

Nach dem Erstgespräch und einer individuell vereinbarten Bedenkfrist entscheiden der junge Mensch und das Team endgültig über eine Aufnahme.

Der Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen steht für uns an erster Stelle. Deshalb haben wir ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, um die bestmögliche Betreuung und Förderung sicherzustellen und unsere jungen Menschen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Alle Mitarbeitenden fühlen sich unserem Verhaltenskodex verpflichtet, der das Schutzkonzept ergänzt.

Partizipation

Partizipation ist ein wichtiger Bestandteil der stationären Jugendhilfe. Sie bezieht sich auf die Beteiligung der jungen Menschen an Entscheidungen, die ihre Lebensbedingungen betreffen.

Verschiedene Möglichkeiten der Partizipation stehen zur Verfügung:

  • Mitbestimmungsgremien, an denen die jungen Menschen teilnehmen können, um an Entscheidungen teilzuhaben, die ihre Lebensbedingungen betreffen.

Neben wöchentlichen Gruppengesprächen, einem anonymen Beschwerdebriefkasten („offenes Ohr“) und einer Arbeitsgruppe zu den Beschwerdewegen können sich die jungen Menschen auch im Heimrat für ihre Belange einsetzen. Im Heimrat können Anliegen, Wünsche oder auch Beschwerden offen und strukturiert eingebracht werden. Der Heimrat setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der jungen Menschen aus den Wohngruppen zusammen und trifft sich regelmäßig mit dem Heimratsberater, der derzeit von einem Mitarbeitenden der ärztlich-psychologischen Beratungsstelle des Trägers begleitet wird. Der Heimrat bietet die Möglichkeit, Themen anzusprechen, die den Alltag im Haus betreffen – von Freizeitgestaltung bis hin zu gemeinsamen Regeln. Dabei wird der Heimrat nicht nur als Gremium für Mitbestimmung verstanden, sondern auch als ein niedrigschwelliger Rahmen, um Kritik oder Beschwerden zu äußern. Junge Menschen können über den Heimrat Anliegen weitergeben, die sie nicht direkt mit den pädagogischen oder therapeutischen Fachkräften klären möchten.

  • Beteiligung an der Hilfeplanung: Die jungen Menschen nehmen an der Hilfeplanung teil, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden.
  • Beteiligung am Einrichtungsalltag: Die Betreuten sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die den Einrichtungsalltag betreffen.

Haben Sie noch Fragen zu unserer Arbeitsweise oder unserem Betreuungs- und Behandlungsangebot? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und beantworten Ihre Anliegen persönlich. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

+49 641 40007 7067