Für Jugendämter und Kliniken

Für Jugendämter und Kliniken

Die Leppermühle bietet umfassende Wohn-, Betreuungs-, Förder- und Therapieangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf aufgrund einer psychischen Erkrankung. Unsere Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben nach §§ 35a, 41 SGB VIII, in Ausnahmefällen auch § 34 SGB VIII.

Leistungs- & Entgeltvereinbarungen für Jugendämter & Kliniken

  • Kooperation mit Jugendämtern – Unsere Einrichtung arbeitet eng mit den Jugendämtern des Landkreises Gießen, der Stadt Gießen, des Wetteraukreises & des Vogelsbergkreises zusammen.
  • Transparenz & QualitätHier können Sie die aktuellen Leistungs- & Entgeltvereinbarungen einsehen, die zwischen den zuständigen Jugendämtern und dem Verein für Jugendhilfen Leppermühle e.V. als Träger der Einrichtung abgeschlossen wurden.
  • Individuelle Fördermaßnahmen – Die Betreuung erfolgt nach einem ganzheitlichen Konzept, das pädagogische, psychologische & medizinische Aspekte miteinander verbindet.

Bei den Wohn-, Betreuungs-, Förder- und Therapieangeboten handelt es sich um:

  • Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 35a und 41 SGB VIII.  
  • Leistungen für Mütter, Väter und Kinder in gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII  
  • Sozialpädagogische Tagesgruppen nach §32 und Tagesgruppen mit pädagogischem und therapeutischem Angebot nach §35a SGB VIII  
  • In Ausnahmefällen und nach interner Prüfung Leistungen nach §34 SGB VIII 

Aufgenommen werden vorwiegend junge Menschen ab zwölf Jahren und bis zum vollendeten 20. Lebensjahr mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung (§35a SGB VIII), im Sinne einer nachklinischen Betreuung bei Rehabilitationsbedarf. Im Intensivbereich nehmen wir junge Menschen ab dem 13. Lebensjahr auf.  

Im Folgenden werden die Zielgruppen für die unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten differenziert aufgelistet:

Stationärer Bereich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Aufgenommen werden vorwiegend junge Menschen mit bestehenden psychischen Erkrankungen. Spezielle Kompetenzen bestehen in folgenden Störungsbereichen:

  • Psychosen, Schizophrenie und schizoaffektive Störungen
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • Affektive Störungen (Depressionen und bipolare Störungen)

Die Zuordnung zu einer Gruppe geschieht in Abhängigkeit des Schweregrades der Erkrankung und des vorliegenden Funktionsniveaus.

Ausschlusskriterien

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unser Angebot für Menschen mit folgender Problematik nicht in Frage kommt:

  • Akuter psychiatrischer Behandlungsbedarf bzw. akute Suizidalität
  • Intelligenzminderung (IQ unter 70)
  • ausgeprägte Störung des Sozialverhaltens, Dissozialität, Delinquenz
  • Hohe Gewaltbereitschaft, fremdaggressives Verhalten
  • Schwerwiegende Bindungs- und Impulskontrollstörungen
  • Akute Drogensuchtproblematik als Primärdiagnose
  • Essstörungen

Junge Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung und einer leitenden psychiatrischen Diagnose können nach einhergehender Einzelfallprüfung versorgt werden. Eine Wohngruppe mit einem barrierefreien Zugang ist vorhanden.

Tagesgruppenbereich

Kinder im Alter von sieben bis etwa zwölf Jahren mit:

  • Bindungsstörung
  • Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • Störung des Sozialverhaltens
  • Emotionalstörung
  • Entwicklungsstörung
  • Schulabsentismus

Mutter-/Vater-Kind-Bereich

  • alleinerziehende Mütter/Väter oder Paare mit Kindern im Vorschulalter
  • Schwangere mit eingeschränkten erzieherischen Ressourcen
  • bei drohender Kindeswohlgefährdung

Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien sind stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen, akute psychische Erkrankungen sowie geistige Behinderung.

Downloadbereich für Jugendämter & Kliniken

Alle aktuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Bei weiteren Fragen oder individuellen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.