Für junge Menschen & Angehörige​

Für junge Menschen & Angehörige​

Die Leppermühle bietet ein umfassendes Betreuungskonzept für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen Wohnformen. Unser gestuftes Modell ermöglicht eine individuell angepasste Betreuung, die sich an den Bedürfnissen der Bewohner orientiert.

Betreuungsangebote im vollstationären Bereich

  • Intensivwohngruppen – Hohe Betreuungsintensität und therapeutische Unterstützung für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf.
  • Innenwohngruppen – Strukturierte Wohngemeinschaften auf dem Kerngelände mit therapeutischer Anbindung.
  • Außenwohngruppen – Mehr Selbstständigkeit mit individueller Betreuung und therapeutischer Anbindung in der Gruppe.
  • Stationäres Trainingswohnen – Übergang in ein eigenständiges Leben mit gezielter Begleitung in kleineren Wohnformen und Einzelwohnen.

Die Gruppen unterscheiden sich in der Betreuungsintensität, Gruppengröße und den täglichen Anforderungen, die an die Bewohner gestellt werden.

Jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Wohngruppen befinden sich in ansprechenden Häusern der Haupteinrichtung oder in der näheren Umgebung von Buseck und Reiskirchen. Betreute Wohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen werden auch in der Stadt Gießen angeboten.

Jeweils ein Team von pädagogischen Fachkräften, eine Hauswirtschaftskraft sowie eine Psychotherapeutin bzw. ein Psychotherapeut kümmern sich um die Belange der Bewohner. In den Intensiv-, Außen- und Innenwohngruppen sind die Betreuer auch in den Nachtstunden ansprechbar. In den betreuten Wohngemeinschaften sind die Betreuer mit den jungen Erwachsenen im täglichen Kontakt. Im betreuten Einzelwohnen findet dieser mehrmals pro Woche statt.

Zusätzlich zum Wohnbereich halten wir vor:

  • Stationäre Mutter-/Vater-Kind-Gruppen
  • Sozialpädagogische Kindertagesgruppen
  • Ärztlich-therapeutischer Dienst
  • Trägereigene Schule auf dem Kerngelände
  • Internes Arbeitstraining

Kostenübernahme & Kontakt

  • Kostenübernahme durch das Jugendamt – Die Finanzierung einer Jugendhilfemaßnahme erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Sozialen Dienst.
  • Individuelle Beratung – Für spezifische Fragen zu unseren Angeboten oder zur Aufnahme stehen wir Ihnen unter Aufnahme-Kontakt gerne zur Verfügung.